14. Mai 2012: Der BVET Jahresbericht 2011 ist erschienen und kann hier eingesehen werden.

Tierfreundlicher Ständerat (Artikel in der NZZ vom 21.12.2011)

Infos über Tierschutzanwalt

19.12.2011: Tierquälerei: Verurteilung von Thurgauer Landwirt vom Bundesgericht bestätigt (Urteil lesen)

15.12.2011: Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien!

TIR-Film "Tier im Recht bewegt" der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist da!

Vorgestellt werden die rechtspolitische Grundlagenarbeit wie auch das umfassendes Dienstleistungsangebot für Fragen zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Zudem wirken viele prominente Tierfreundinnen und Tierfreunde im Film mit, die ihre Verbundenheit zur TIR bekräftigen. Nehmen Sie sich eine Viertelstunde Zeit und lassen Sie sich überraschen!

"TIR-Film ab" –  Klicken Sie bitte hier!

14. Juli 2011:

Bundesgericht korrigiert Thurgau - Direktzahlungen auch für Tierquäler

Auch wegen Tierquälerei verurteilte Landwirte haben Anspruch auf Direktzahlungen. Laut Bundesgericht dürfen nur Beiträge gekürzt oder gestrichen werden, die eine korrekte Tierhaltung voraussetzen, nicht aber die Öko- und Flächenbewirtschaftungsbeiträge.

Mit ihrem Entscheid haben die Richter in Lausanne die Beschwerde eines Thurgauer Bauern teilweise gutgeheissen, der wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes verurteilt worden war. Unter anderem hatte er 2007 einen jungen verängstigten Hengst auf Biegen und Brechen beschlagen lassen, was mit dem Tod des Tieres endete.

Die Thurgauer Behörden verweigerten ihm wegen seiner Verurteilung die Ausrichtung der Direktzahlungen für das Beitragsjahr, in dem die Vorfälle geschehen waren. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass nur jene Teile der Direktzahlungen gestrichen werden dürfen, die mit der Tierhaltung zusammenhängen. Der Kanton Thurgau wird nun neu entscheiden müssen.
(Urteil 2C–560/2010 vom 18.6.2011; BGE-Publikation)

Urteil KrG Sarg Katzenhalter TSchG.jpg (456361 Byte) Füttern wilder Katzen hat Folgen; Urteil Kreisgericht Sargans-Werdenberg; Thurgauer Zeitung 26. Mai 2011, S. 68

24. Februar 2011:
Katze im Auto auf Armaturenbett transportieren - strafbares Nichtsichern der Ladung   (Entscheid des Bundesgerichts 6B_894/2000)

BVet Jahresbericht 2010 (3. Mai 2011)

Pferderegistrierung: Was müssen die Tierärzte tun?
Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Pferde in der Schweiz bei der Tierverkehrsdatenbank TVD registriert werden und einen Pferdepass erhalten. Die Tierärzte spielen bei der Registrierung eine wichtige Rolle – auch sie müssen ihre Arbeitsweise anpassen und sich die dafür nötigen Kenntnisse aneignen. Vom Pferdepass bis zum Behandlungsjournal, vom Gesundheitszeugnis bis zum Implementieren eines Mikrochips – ein kleiner Überblick über die verschiedenen Etappen, bei denen der Tierarzt ins Spiel kommt. mehr Infos
(BVET, 7.2.2011)

 

Urteil des Bundesgerichts vom 8. Oktober 2010 (2C_49/2010)
Das jurassische Veterinäramt darf einem Hundehalter, dessen Tier Menschen gefährdet hat, nicht Auflagen aufgrund der Tierschutzgesetzgebung machen. Dafür fehlt die rechtliche Grundlage.

Das Veterinäramt hatte dem Hundehalter einen mindestens zwei Meter hohen Zaun, die Leinenpflicht und den Besuch eines Hundehalterkurses auferlegt. Vorausgegangen waren Zwischenfälle. Bei der Hündin handelt es sich um einen Malinois. Das drei Jahre alte Tier hat die Gewohnheit, an Passanten hochzuspringen. Zwei Rentner klagten 2008 über Bisse. 

Das Bundesgericht entschied nun am 8. Oktober 2010 in öffentlicher Beratung über die angeordneten Auflagen. Dabei befanden drei der fünf Mitglieder der 2. Öffentlichrechtlichen Abteilung, dass die angeordneten Massnahmen nicht auf das Tierschutzgesetz des Bundes abgestützt werden könnten.
Massnahmen zur Sozialisierung des Hundes - wie Halterkurse - seien mit dem Gesetz kompatibel, nicht jedoch Sicherheitsmassnahmen, sagte die Referentin. Zwei Richter plädierten derweil vergeblich für eine grosszügigere Rechtsauslegung. Ein kantonales Hundegesetz gibt es im Kanton Jura nicht; das Kantonsparlament hatte ein solches 2009 abgelehnt. (Quelle: SDA / Bluewin / Jusletter 11.10.2010)

NZZ vom 2.10.2010

"Die Rechte des Hundes" - Info auf www.canis-kynos.de 

Erster Tierschutzbericht veröffentlicht Bundesamt für Veterinärwesen BVET, 23.7.2010

Mit dem Bericht sollen interessierte Kreise über die Entwicklungen und Fortschritte in der Umsetzung der rechtlichen Vorschriften informiert werden. Dies sieht die am 1. September 2008 in Kraft getretene Tierschutzgesetzgebung vor. mehr Infos

15. April 2010: Milde Urteile für Tierquäler: Info STS  Urteil 2

Erfolg für den Schutz der Feldhasen im Kanton Thurgau!

Mit Beschluss vom 8. September 2009 hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau mit einer Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetier und Vögel den Feldhasen geschützt. Damit ist das Ziel des Initiativkomitees erreicht und die Initiative wurde zurückgezogen. 
Auszug aus dem Amtsblatt vom 11. September 2009

wpe1.gif (23574 Byte)  

Die Jagd ist nicht der wichtigste Grund für den Rückgang des Hasenbestandes. Grundsätzlich befürworten die Initianten die Jagd – nicht aber die Jagd auf Tiere der Roten Liste. Mittel- und langfristig müssen geeignete Lebensräume für den Feldhasen geschaffen werden, damit er sich wieder erholen kann. Diese Massnahmen brauchen jedoch Zeit. 

Ein Ende der Hasenjagd lässt sich rasch umsetzen und rettet pro Jahr immerhin 50 Feldhasen das Leben.


Tierpatientenschutz  

Der Thurgauische Tierschutzverband (TTSV) hat einen Ausschuss für Tierpatientenschutz geschaffen. 18.2.09

 

TV-Sendung dazu im
TOP SPEZIAL vom 18.2.09 ansehen.

 

 

Der Thurgauische Tierschutzverband (TTSV) hat einen Ausschuss für Tierpatientenschutz geschaffen.An diesen können sich Haustierbesitzerinnen oder -besitzer aus dem Thurgau wenden. Sie müssen nicht Mitglied einer Sektion des TTSV sein. Erreichbarkeit: TTSV, Postfach 995, 8500 Frauenfeld, oder Telefon 071 422 77 76 oder ttsv-weinfelden@bluewin.ch.  

TV-Sendung dazu im  TOP SPEZIAL vom 18.2.09 ansehen.


Tiere haben Rechte
Broschüre der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz erklärt das neue Tierschutzgesetz.


Neues Tierschutzrecht ab 1. September 2008 in Kraft. Die TIR informiert mit einem Praxis-Ratgeber für Heimtierfreunde.
Medienmitteilung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) vom 29. August 2008

Am 1. September 2008, treten nach jahrelangen Vorarbeiten das vollständig revidierte Tierschutzgesetz und die zugehörige neue Tierschutzverordnung in Kraft. Das neue Recht bringt vor allem im Heimtierbereich einige wichtige Änderungen mit sich:

Detaillierte Ausführungen zu sämtlichen Änderungen finden sich -> hier (pdf-Datei laden).

Das revidierte Recht wirft mit seinen teilweise markanten Neuerungen viele Fragen auf und wird vor allem bei den Tierhaltenden am Anfang zu einigen Rechtsunsicherheiten führen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) leistet hier mit ihrem umfassenden Heimtier-Ratgeber "Tier im Recht transparent" wichtige Aufklärungsarbeit. Das Buch dient als Kompass im Paragraphen-Dschungel und beantwortet über die neuen Vorschriften hinaus nahezu jede Alltagsfrage von Heimtierhaltenden.

Der Ratgeber wird ab Oktober 2008 im Fachhandel erhältlich sein und kann bereits jetzt über die TIR bestellt werden.Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Dr. iur. Gieri Bolliger oder MLaw Alexandra Spring unter 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.
www.tierimrecht.org    www.tierschutz.org 


Medienmitteilung Zürich, 6. Mai 2008

Grosser Erfolg für den Tierschutz – Zürcher Verwaltungsgericht schützt Würde von Versuchsprimaten

Die beiden umstrittenen Primatenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik bleiben verboten. Die Tierversuchskommission des Kantons Zürich behält auch vor Verwaltungsgericht Recht. In zwei umfangreichen Entscheiden hat dieses die Beschwerden der betroffenen Forscher abgelehnt.

Im November 2006 hat die kantonale Tierversuchskommission zwei vom Veterinäramt bewilligte Tierversuchsprojekte mit Primaten bei der kantonalen Gesundheitsdirektion angefochten. In beiden Fällen vertrat sie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Versuchstiere rechtswidrig, wobei vor allem auch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Die Gesundheitsdirektion hat die Auffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen gestützt. Gegen diese Entscheide haben die betroffenen Forscher dann beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt.

In den mit Spannung erwarteten Urteilen hat das Verwaltungsgericht nun die Auffassung der Tierversuchskommission bestätigt. Es weist die Beschwerden der Forscher vollumfänglich ab, womit die umstrittenen Primatenversuche untersagt bleiben. Ob die betroffenen Forscher die Verfahren an das Bundesgericht weiterziehen werden, bleibt abzuwarten. Auf Seiten des Tierschutzes sieht man dem aber gelassen entgegen.

Erstmals überhaupt wurden damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Der Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) Zürich ist hoch erfreut über die beiden Entscheide und die Tatsache, dass die zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden den Mut zu tierfreundlichen Entscheidungen zeigen. Ob dies einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeutet, bleibt abzuwarten – der Erfolg nährt aber die Hoffnung darauf, dass die Tierwürde fortan generell stärkere Beachtung finden wird. 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Claudia Mertens (Zürcher Tierschutz / Animalfree Research) unter 052 203 56 60
Dr. iur. Gieri Bolliger (Stiftung für das Tier im Recht) unter 043 443 06 43

Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) Zürich
8034 Zürich
Tel. +41 (0)43 443 06 43
info@kkt-zh.ch                    www.kkt-zh.ch


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Tierschutzanwalt

7. März 2010:  Tierschutzanwalt-Initiative leider abgelehnt. Es gilt den klaren Volkswillen zu akzeptieren!

 

Joe hat vergebens für den Tierschutzanwalt geworben...

 

  Joe TSchAnw2010-2.jpg (531616 Byte) Medieninfo TG 26.1.10                TSchAnw Leitart TZ 6-2-10.jpg (486937 Byte) Leitartikel TZ 

 

www.tierschutzanwalt   

Vorstoss für einen Tieranwalt im Thurgau (durch KR Jung) 2001 


Überparteilicher Sukkurs für eine Tieranwalt-Initiative

NZZ; crz. Bern, 18. November 2008

Der Tieranwalt gehört zweifellos zu den schweizerischen Eigenheiten. Ihn gibt es weltweit nur im Kanton Zürich. Nach dem Willen des Schweizer Tierschutzes (STS) soll das zürcherische Beispiel jetzt aber Schule machen. Mit einer Volksinitiative will der STS den Tieranwalt in allen Kantonen einführen, wobei sich kleinere Kantone einen Tieranwalt teilen könnten. Die schweizweite Einführung von Tieranwälten war bereits in Zusammenhang mit der eidgenössischen Strafprozessordnung ein Thema gewesen, scheiterte aber im Nationalrat mit einem Zufallsmehr von 78 zu 79 Stimmen, wie der Zürcher EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher am Dienstag in Bern rekapitulierte.

Mit dem Mittel der Volksinitiative soll dem Anliegen nun doch noch zum Erfolg verholfen werden. Kurz bevor das Begehren in die parlamentarischen Beratungen kommt, hat der STS am Dienstag nochmals die Werbetrommel gerührt. Sukkurs gaben neben Ruedi Aeschbacher drei weitere Mitglieder des Nationalrats. Aeschbacher verwies auf Mängel im Vollzug des Tierschutzgesetzes und meinte, gerade deshalb brauche es unabhängige Tieranwälte - auch und besonders in jenen Kantonen, die Straftaten wie Tierquälerei nicht mit dem gewünschten Eifer verfolgen.

Der Thurgauer SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann betonte, der Tieranwalt bedeute keineswegs eine Aufblähung des Staates, sondern bringe vielmehr eine Effizienzsteigerung beim Vollzug. Den Schweizer Bauern rief er zu, die Einführung des Tieranwalts mit Blick auf den allfälligen Agrarfreihandel mit der EU nicht zu bekämpfen. Der Tieranwalt stehe schliesslich für die Glaubwürdigkeit und die Qualität einer tiergerechten Schweizer Produktion. Die Aargauer SP-Nationalrätin Pascale Bruderer wiederum verwies auf das grosse öffentliche Interesse an einem korrekten Vollzug der Tierschutzgesetzgebung. Nach den Worten der Zürcher Grünliberalen Tiana Angelina Moser ist der Tieranwalt ein liberales Instrument, welches für klare und faire Verhältnisse sorgt. Einig waren sich die vier Mitglieder des Nationalrats nicht nur in der Sache, sondern auch bei der Prognose; alle glauben sie, dass die Tieranwalt-Initiative des STS an der Urne eine gute Chance auf Erfolg hat.

 

Bundesrat möchte den Kantonen keinen Tierschutzanwalt vorschreiben

Bern, 14.05.2008 (EVD) - Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)“ zur Ablehnung. Das Initiativkomitee möchte die Kantone verpflichten, einen Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin einzusetzen. In der am 14. Mai 2008 veröffentlichten Botschaft hält der Bundesrat dagegen, dass die Kantone schon heute einen Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin einsetzen können und die Initiative einen unnötigen Eingriff in ihre Organisationsautonomie darstelle.

Der Vollzug der Tierschutzvorgaben ist seit langem ein kontroverses Thema. Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung, die am 1. September 2008 in Kraft tritt, zielt der Bundesrat in erster Linie auf eine bessere Umsetzung - durch Information, Ausbildung und Kontrollen. So müssen etwa die Kantone eine Tierschutz-Fachstelle unter der Leitung des Kantonstierarztes / der Kantonstierärztin einrichten. Das Komitee der Tierschutzanwalt-Initiative möchte den Vollzug und insbesondere die Verfolgung von Tierschutzfällen verbessern, indem ein Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin die Tiere in Strafverfahren vertritt.

Der Bundesrat teilt die grundsätzliche Absicht der InitiantInnen, die Verfolgung von Personen, die gegen das Tierschutzgesetz verstossen haben, wirkungsvoller zu gestalten. Er hält aber den vorgeschlagenen Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone für unnötig. Schon heute können die Kantone einen Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin einsetzen. Der Kanton Zürich etwa hat seit 1991 einen Tierschutzanwalt und im Kanton St. Gallen vertritt die Behörde die Interessen der Tiere in Strafprozessen. Auch künftig können die Kantone einen öffentlichen Tierschutzanwalt einsetzen oder eine Staatsanwaltschaft für Tierschutzfälle einrichten, die durchaus auch überkantonal sein kann. Da die heutigen Möglichkeiten nach Ansicht des Bundesrates genügen, empfiehlt er die Tierschutzanwalt-Initiative zur Ablehnung.

Die Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)" wurde am 26. Juli 2007 vom Schweizer Tierschutz STS eingereicht.


Medienmitteilung vom  28. September 2007 

Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird neuer Tieranwalt des Kantons Zürich
Der Zürcher Regierungsrat hat den jetzigen Geschäftsleiter der TIR, Dr. iur. Antoine F. Goetschel, zum neuen "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen" gewählt. Goetschel ist überglücklich und will, dass Tierquäler künftig noch härter angepackt werden.

Antoine F. Goetschel (49, parteilos) wird neuer "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich". Am letzten Mittwoch wurde er vom Zürcher Regierungsrat gewählt, nachdem ihn der vorschlagsberechtigte Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) Zürich hierzu ausgesucht und vorgeschlagen hat. Er wird sein Amt anfangs November 2007 antreten, da der jetzige Amtsträger nach 14 Jahren seinen Rücktritt erklärt hat. 

Neben seiner selbständigen Anwaltstätigkeit in Zürcher Seefeld leitet Goetschel bislang auch die Geschäfte der von ihm ins Leben gerufenen "Stiftung für das Tier im Recht" (TIR), die sich seit zwölf Jahren sehr aktiv für eine Besserstellung des Tieres in Recht und Ethik in der Schweiz und im Ausland einsetzt. Die TIR bzw. ihre Vororganisation hat sich auch bei der Schaffung des "Tieranwalts" in den Jahren 1987 bis 1992 verdient gemacht und die beiden Amtsvorgänger Dr. Trinkler und Dr. Raess in der Amtsführung unterstützt. Mit beeindruckenden 83% der Ja-Stimmen wurde das weltweit einzigartige Amt im Jahre 1991 geschaffen. 

Goetschel will sich für die Beibehaltung dieser aus Sicht des Tierschutzes einmaligen und wirksamen Institution im Kanton Zürich und für ihren höheren Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung einsetzen. Als wichtigstes Ziel sieht er, dass die Strafbehörden mit Tierquälern künftig wesentlich härter umgehen und sie damit vor weiteren Straftaten auf Kosten der auf die Hilfe des Menschen angewiesenen Tiere abschrecken. Der "Tieranwalt" vertritt die Interessen des Tieres in jedem Verfahren wegen Tierquälerei und anderen Tierschutzwidrigkeiten und tritt anstelle des Tieres als geschädigte Partei auf.


Vorstoss Tieranwalt im Kanton Thurgau (durch Kantonsrat Jung)

 

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat die Einführung eines Kantonsanwalts in Tierschutzstrafsachen abgelehnt.

Die im Mai 2001 eingereichte  Motion wurde am 31. August 2001 vom Thurgauer Regierungsat (ablehnend) beantwortet und schliesslich am 23. Januar 2002 im Kantonsrat Thurgau behandelt.

Entsprechend dem Antrag der Regierung fand der Motionsantrag zur Schaffung eines Tieranwalts mit zehn Stimmen gegen eine grosse Mehrheit keine Zustimmung.


"Staatsanwalt genügt als Tieranwalt" 

(Artikel von Barbara N. Grauweiler in der "Thurgauer Zeitung" vom 1.9.2001)

Thurgauer Regierung lehnt zusätzliches Organ in Tierschutz-Strafsachen ab

Ein Tieranwalt ist im Thurgau nicht nötig. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Motion von Daniel Jung. Der SVP-Kantonsrat verspricht sich davon eine konsequentere Verfolgung von Tierschutz-Strafsachen; dies hätte seiner Meinung nach den Fall Wellhausen weniger publik gemacht und dem Thurgau weniger Imageschaden zugefügt.
«Beim Tierschutzfall Wellhausen handelt es sich um einen bedauerlichen Einzelfall eines unfähigen Tierhalters», bekräftigt der Thurgauer Regierungsrat seine Ansicht in der gestern publizierten Antwort auf die Motion von Daniel Jung. Gerade in einer solchen Situation hätte ein Tieranwalt viel Schaden verhindern können, ist jedoch der SVP-Kantonsrat und Jurist weiterhin überzeugt.

 Alle Ämter wieder besetzt

«Neben den gesetzlichen Instrumenten sind die nötigen kantonalen Vollzugsorgane für die Zukunft wieder vo dotiert», versichert die Regierung. Anders als zur Zeit, als Tierschützerinnen die zögerliche Behandlung des Falles Wellhausen beklagten, verfüge man seit heute, 1. September, wieder über einen vollzeitlichen Kantonstierarzt; damit wurde der Vollzug des Tierschutzgesetzes wieder dem Veterinäramt übertragen. Diesem unterstellt ist nun auch der kantonale Tierschutzbeauftragte. Zudem, so die Regierung, handle es sich bei Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz ja um Offizialdelikte; das bedeute: «Die Staatsanwaltschaft vertritt unabhängig den staatlichen Strafanspruch und die öffentlichen Interessen vor Gericht.» Und verhindern könne ein Tieranwalt so katastrophale Zustände wie in Wellhausen ohnehin nicht - die Justiz werde erst im Nachhinein aktiv. Angesichts dieser Argumente erachtet es die Thurgauer Regierung als nicht notwendig, für einen Kantonsanwalt in Tierschutz-Strafsachen Geld auszugeben.

Untersuchungen Dampf machen

Das überzeugt allerdings Daniel Jung nicht. Er wünscht sich nach wie vor einen Tieranwalt, um die Interessen der Tiere aktiver zu vertreten und eventuell zögerlichen Verfahren Dampf zu machen. «Gerade Strafuntersuchungen, die Tierquälerei betreffen, sind schwierig», weiss der Ex-Verhörrichter. Das sei einer zügigen Behandlung nicht immer förderlich. Anders als die Tierschützer wäre dann ein Tieranwalt berechtigt, nachzuhaken und damit eine stockende Untersuchung weiterzubringen.

Schneller und besser fürs Image

Im Fall Wellhausen hatten die Tierschutzorganisationen, die sich für die leidenden Schweine und Schafe einsetzten, diese Möglichkeit nicht. Daher sei ihnen nichts anderes übrig geblieben, als an die Medien zu gelangen. «Diesen Image-Schaden für die Tierhalter und den Thurgau hätte ein Tieranwalt, der direkt aktiv werden kann, vermieden», glaubt Jung. «Dann wäre alles ganz anders gelaufen.»
Insgesamt zeigt sich Jung über die regierungsrätliche Abfuhr «enttäuscht aber nicht überrascht». Die «haarige Begründung» deutet er als «Desinteresse und Angst vor Einmischung». Auch vor den Kosten fürchtet er sich weniger. Diese dürften - extrapoliert am Vorbild Zürich - 15 000 Franken jährlich betragen. Jung: «Man könnte sie im Urteil auf die Parteien überwälzen.»

Tierlobby im Parlament gesucht

So weit die Überzeugung des SVP-Kantonsrats und die Replik der Regierung. Nächstens wird Jung Gelegenheit haben, die Sache mit seinen Kollegen im Kantonsparlament zu diskutieren und auf Eintreten und Erheblicherklärung seiner Motion zu plädieren. Der Erfolg dort ist ihm allerdings ungewiss: «Tiere haben keine Lobby bei den Politikern.» In seiner eigenen Fraktion sind die Landwirte zwar um ihr Image besorgt, doch eine zusätzliche juristische Instanz dürfte es bei der SVP schwer haben. «Die Frage ist juristisch kompliziert und politisch neutral», analysiert Jung. «Die Tierfreunde und -freundinnen verteilen sich quer durch alle Parteien.»
Fans dürften jedoch auf der Tribüne als Gäste des Grossen Rats sitzen. Denn mit der Frauenfelder Tierschutzvereins-Präsidentin Dagmar Senn und dem militanten Tierschützer Erwin Kessler hat die Idee eines Thurgauer Tieranwalts prominente Anhänger.

 
Text der Motion zur Einführung eines Kantonsanwalts in Tierschutzstrafsachen („Tieranwalt")

Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher die Strafprozessordnung oder ein anderes, evtl. eigenständiges Gesetz die Einführung eines vom Regierungsrat ernannten unabhängigen Anwalts vorsieht, welcher in Strafverfahren wegen Verletzung von Tierschutzbestimmungen die Rechte eines Geschädigten wahr nimmt und die Strafanzeigenden vertritt.

Begründung:

Die Einstellung der Menschen gegenüber dem Tier hat sich in den letzten Jahren geändert. „Ein Hund ist kein Stuhl, und ein Stuhl ist kein Hund. Darüber sind sich alle einig", sagte Justizministerin Ruth Metzler kürzlich vor den Bundeshausmedien. Die Gesetzgebung solle Tiere nicht mehr als Sache behandeln, sondern ihre Eigenart als Lebewesen insbesondere im Bereich des Zivil- und Strafrechts vermehrt berücksichtigen. Gute Gesetze nützen aber wenig, wenn es in der Umsetzung bei den entsprechenden Verfahren hapert. Es geht nicht um eine Vermenschlichung von Tieren, sondern um die gesetzeskonforme Ahndung krasser Tierschutzvergehen. Dabei ist festzustellen, dass in unserem Kanton seit Jahren eine Stelle fehlt, welche die entsprechenden Verfahrensrechte, zum Beispiel Akteneinsicht und Antragsrechte, für die Strafanzeigenden oder das Tier wahr nehmen kann, was nach heute geltenden Prozessvorschriften im Thurgau nicht möglich ist.

Verschiedene Verfahren im Zusammenhang mit Tierquälerei und anderen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung weisen deshalb erhebliche Mängel auf. Der landesweit bekannt gewordene „Fall Wellhausen" ist das bis anhin aktuellste Negativbeispiel. Durch den Einsatz eines „Tieranwaltes" hätte dabei finanzieller Schaden sowie ein nicht zu unterschätzender Imageverlust für unseren Kanton und unsere TierhalterInnen gerade in der Landwirtschaft weitgehend vermieden werden können.

Die Mitwirkung eines „Tieranwaltes" an den Strafverfahren in Tierschutzsachen stellt zudem eine einheitliche Rechtsanwendung im ganzen Kanton sicher und entlastet das Veterinäramt. Der finanzielle Aufwand für den seit 1992 im Kanton Zürich erfolgreich tätige entsprechende 20%-Stelle beträgt jährlich im Durchschnitt 30'000 Franken. Umgesetzt auf Thurgauer Verhältnisse, wo voraussichtlich kaum zehn Stellenprozente in Anspruch genommen werden müssten, wären maximal Fr. 10'000.- jährlich voranzuschlagen. Zudem wäre zu evaluieren, ob die Kosten im Falle eines Schuldspruchs zu den Verfahrenskosten zu schlagen seien, was weitgehende Kostenneutralität gewährleisten würde.

Die Einführung eines Anwalts in Tierschutzstrafsachen ist daher ein Gebot der Zeit und der Menschlichkeit. Mit wenig Einsatz kann damit eine effiziente Steigerung unseres Ansehens und des Wohls der Tiere erzielt werden.

Felben-Wellhausen , 2. Mai 2001    Daniel Jung

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