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daniel.jung § advokatur |
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| Praxis | Infos | Standort | Links & Fun | |
Beratungsstellen für Opfer und Gewaltbetroffene, diverse Fachstellen
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Benefo-Stiftung Zürcherstrasse 149
Tel.
Opferhilfe (Beantw.)
052 723 48 23 betr. Kinder/Jugendliche
052
723 48 26 betreffend Erwachsene
052 723 48 20 Sekretariat |
beratungsstelle für gewaltbetroffene frauen thurgau |
Forensisches Institut Ostschweiz |
Perspektive
Westthurgau![]() |
www.kinderschutzkonkret.ch
Fachstelle für KinderschutzfragenSybille
Kaufmann Fon 052 577 09 95 |
Angebot gegen Gewalt in Ehe, Familie und PartnerschaftDas
Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau hat auf Anfang
2012 mit der Fachstelle «Konflikt.Gewalt.» eine Leistungsvereinbarung
abgeschlossen.
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Recht, Gesetze, Mediation, Aktuelles
21.2.2011: "Schwarzfahren"
kann nach aktuellem Bundesgerichtsentscheid nicht strafrechtlich geahndet
werden!
Urteil
6B_844/2010 vom 25.1.2011 - BGE-Publikation
strafprozess.ch Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
AGU, Arbeitsgruppe für Unfallmechanik, Zürich; Forschung, Rekonstruktion etc.
Thurgau: Rechtsprechung Obergericht; RBOG | Verwaltungsrechtspflege; TVR
Collaborative
Law. Aussergerichtliches Verfahren zur Beilegung von rechtlichen
Streitigkeiten.
Schweiz.
Verein für COLLABORATIVE LAW (SVCL)
AS Amtliche Sammlung / SR Systematische Sammlung des Bundesrechts | Bundesgericht
Thurgauischer Anwaltsverband TAV | Schweiz. Anwaltsverband SAV
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Nachricht von www.news.admin.ch; 18.11.2001 Gemeinsame
elterliche Sorge wir zur Regel ... |
17. November 2011, NZZ Online Kantone dürfen Nacktwanderer bestrafen Bundesgericht fällt Grundsatzurteil gegen das unverhüllte Naturerlebnis Nacktwandern darf von den Kantonen unter Strafe gestellt werden. Das Bundesgericht hat sich den Anhängern des unverhüllten Naturerlebnisses mit einem Grundsatzurteil in den Weg gestellt und eine im Kanton Appenzell Ausserrhoden verhängte Busse bestätigt. (Öffentliche Beratung vom 17.11.2011 im Verfahren 6B–345/2011)
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(aus "mandat" 3/Dez.2010; Zeitschrift SG
Anwaltsverband; gesammelt von RA Bruno Hubatka)
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1994 sprach ein Gericht des Staates Neu-Mexiko der 81jahrigen Stella Liebeck 2.9 Mio. Dollars zu, weil sie sich Verbrennungen 3. Grades an Beinen, Geschlechtsteilen und Hinterbacken zugezogen hatte, nachdem sie eine Tasse Kaffee von McDonald über sich verschüttet hatte. Dieser Fall löste einen jährlichen "Preis Stella" aus, welcher die absurdesten Gerichtsurteile an US-Gerichten auszeichnet.
Die folgenden Fälle sind ernsthafte Kandidaten, jeder im Bereich des absolut Lächerlichen, aber in der guten US-amerikanischen Tradition kann man mit einem guten Anwalt jeglichen Fall gewinnen....
1.
Januar 2000:
Ein Volksgericht in Texas spricht Kathleen Robertson 780'000 Dollars zu,
weil sie sich einen Knöchel verstaucht hatte, als sie über ein kleines Kind
stolperte, welches in den Gängen eines Supermarktes herumrannte. Die
Eigentümer des Supermarktes waren sehr erstaunt über den Gerichtsentscheid,
handelte es sich beim betreffenden Kind um jenes der Mrs. Robertson...!
2.
Juni 1998:
Carl Truman, 19jährig, erhielt 74'000 Dollars zuzüglich Arztkosten
zugesprochen, weil ihm sein Nachbar mit seinem Honda Accord über die Hand
gefahren war. Mr. Truman hatte offenbar übersehen, dass sein Nachbar am Steuer
seines Autos sass, als er daran war, dessen Raddeckel zu stehlen....!
3.
Oktober 1998
Terrence Dickson, Pennsyvania, wollte das Haus, in welches er soeben
eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine Störung des Öffnungsmechanismus
am Garagentor war er nicht in der Lage, dieses zu offnen. Er konnte aber auch
nicht ins Haus zurück, da die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und
ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden konnte.
Die Bewohner des Hauses weilten in den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8
Tage Aufenthalt in der Garage nur, weil er einen Harass Pepsi und Trockennahrung
für Hunde in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des
Hauses ein für erlittenen Tort moral, entstanden durch die vorgefundene
Situation, und erhielt eine Halbe Million Dollars zugesprochen...!
4.
Oktober 1999
Jerry Williams, Akansas, verdiente 14'500 Dollars zuzüglich Arztkosten,
nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb der
eingezäunten benachbarten Liegenschaft angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch
aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein
wenig provoziert war durch die Tatsache, dass Mr. Williams mit einem
Schrotgewehr auf ihn schoss.....!
5.
Mai 2000
Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson 113'000
Dollars auszuzahlen, nachdem sie sich das Steissbein gebrochen hatte, weil sie
auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war. Dieses war auf den Boden
gelangt, weil Ms Carson 30 sec. zuvor ihrem Freund ihr Glas Sodawasser während
eines Streites an den Kopf geworfen hatte...!
6.
Dezember 1997
Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer
Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem
Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah, weil sie sich um die
Bezahlung ihrer Konsumation in der Hohe von 3.50 Dollars drücken wollte.
Das Gericht sprach ihr 12'000 Dollars plus die Zahnarztkosten zu...!
...and
the Winner is...
Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein
brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem
Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf
110 km/Std. und verliess den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen
Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Strassenrand
hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte
Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf
verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um
sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 1.75 Mio. Dollars zugesprochen zuzüglich
ein neues Motor Home (Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in
ihrem Manual an, für den Fall, dass allfällige weitere Idioten ihre Fahrzeuge
erwerben sollten...)...!
[Aus einem E-Mail eines Freundes vom September 2002]