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Beratungsstellen für Opfer und Gewaltbetroffene, diverse Fachstellen

Benefo-Stiftung 
Fachstelle Opferhilfe Thurgau
 

Zürcherstrasse 149
8500 Frauenfeld  

Tel. Opferhilfe (Beantw.)
052 723 48 23 betr. Kinder/Jugendliche
052 723 48 26 betreffend Erwachsene
052 723 48 20 Sekretariat

www.benefo.ch

beratungsstelle für gewaltbetroffene frauen thurgau

www.frauenberatung-tg.ch 

Forensisches Institut Ostschweiz

www.forio.ch 

Perspektive Westthurgau

Kantonspolizei Thurgau 

www.kinderschutzkonkret.ch
Fachstelle für Kinderschutzfragen

Sybille Kaufmann
Zürcherstr. 149
8500 Frauenfeld

Fon   052 577 09 95
Fax   052 577 09 96  info@kinderschutzkonkret.ch

Angebot gegen Gewalt in Ehe, Familie und Partnerschaft

Das Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau hat auf Anfang 2012 mit der Fachstelle «Konflikt.Gewalt.» eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. 
Mit dem Angebot von «Konflikt.Gewalt.» soll der häuslichen Gewalt entgegengewirkt werden.

«Konflikt.Gewalt.» ist seit mehr als zehn Jahren darauf spezialisiert, Personen in Konflikt- und Gewaltsituationen Beratung und Unterstützung zu bieten. Das Departement fördert solche Beratungen mit einem jährlichen finanziellen Beitrag. Dieses Angebot soll einerseits Männern, Frauen und Jugendlichen aus dem Kanton Thurgau zugute kommen, die im Begriff sind, innerhalb von Beziehungen Gewalt auszuüben oder welche bereits Gewalt ausgeübt haben, ohne dass es dabei zu einem Polizeieinsatz gekommen ist. Andererseits soll dadurch auch ein Angebot für Personen sichergestellt werden, die dieser Stelle nach einer Polizeiintervention wegen häuslicher Gewalt oder durch die Staatsanwaltschaft zugewiesen werden. Die Gewaltberatung kann von Selbstmeldern und Selbstmelderinnen unter der Telefonnummer 078  778 77 80 erreicht und an den Standorten St. Gallen, Winterthur und demnächst auch in Weinfelden in Anspruch genommen werden. Damit steht Personen aus dem Kanton Thurgau ein sehr gutes Angebot als Mittel gegen Gewalt in Ehe, Familie und Partnerschaft zur Verfügung.

 

Recht, Gesetze, Mediation, Aktuelles

 

Nachricht von www.news.admin.ch; 18.11.2001

Gemeinsame elterliche Sorge wir zur Regel ...

Am 17.11.2011 hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Botschaft zur Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) präsentiert: Sie sieht vor, dass in Zukunft die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zur Regel wird. Dabei betont sie, dass im Zentrum dieser neuen Regelung das Kindeswohl stehe. 

17. November 2011,  NZZ Online

Kantone dürfen Nacktwanderer bestrafen

Bundesgericht fällt Grundsatzurteil gegen das unverhüllte Naturerlebnis

Nacktwandern darf von den Kantonen unter Strafe gestellt werden. Das Bundesgericht hat sich den Anhängern des unverhüllten Naturerlebnisses mit einem Grundsatzurteil in den Weg gestellt und eine im Kanton Appenzell Ausserrhoden verhängte Busse bestätigt.

 (Öffentliche Beratung vom 17.11.2011 im Verfahren 6B–345/2011)

 

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(aus "mandat" 3/Dez.2010; Zeitschrift SG Anwaltsverband; gesammelt von RA Bruno Hubatka)

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Gerichtsurteile zum Lachen oder zum Weinen
... aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten

1994 sprach ein Gericht des Staates Neu-Mexiko der 81jahrigen Stella Liebeck 2.9 Mio. Dollars zu, weil sie sich Verbrennungen 3. Grades an Beinen, Geschlechtsteilen und Hinterbacken zugezogen hatte, nachdem sie eine Tasse Kaffee von McDonald über sich verschüttet hatte. Dieser Fall löste einen jährlichen "Preis Stella" aus, welcher die absurdesten Gerichtsurteile an US-Gerichten auszeichnet.

Die folgenden Fälle sind ernsthafte Kandidaten, jeder im Bereich des absolut Lächerlichen, aber in der guten US-amerikanischen Tradition kann man mit einem guten Anwalt jeglichen Fall gewinnen....

1. Januar 2000:
Ein Volksgericht in Texas spricht Kathleen Robertson 780'000 Dollars zu, weil sie sich einen Knöchel verstaucht hatte, als sie über ein kleines Kind stolperte, welches  in den Gängen eines Supermarktes herumrannte. Die Eigentümer des Supermarktes waren sehr erstaunt über den Gerichtsentscheid, handelte es sich beim betreffenden Kind um jenes der Mrs. Robertson...!

2. Juni 1998:
Carl Truman, 19jährig, erhielt 74'000 Dollars zuzüglich Arztkosten zugesprochen, weil ihm sein Nachbar mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte offenbar übersehen, dass sein Nachbar am Steuer seines Autos sass, als er daran war, dessen Raddeckel zu stehlen....!

3. Oktober 1998
Terrence Dickson, Pennsyvania, wollte das Haus, in welches er soeben eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine Störung des Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der Lage, dieses zu offnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden konnte.
Die Bewohner des Hauses weilten in den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der Garage nur, weil er einen Harass Pepsi und Trockennahrung für Hunde in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des Hauses ein für erlittenen Tort moral, entstanden durch die vorgefundene Situation, und erhielt eine Halbe Million Dollars zugesprochen...!

4. Oktober 1999
Jerry Williams, Akansas, verdiente 14'500 Dollars zuzüglich Arztkosten, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb der eingezäunten benachbarten Liegenschaft angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig provoziert war durch die Tatsache, dass Mr. Williams mit einem Schrotgewehr auf ihn schoss.....!

5. Mai 2000
Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson 113'000 Dollars auszuzahlen, nachdem sie sich das Steissbein gebrochen hatte, weil sie auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war. Dieses war auf den Boden gelangt, weil Ms Carson 30 sec. zuvor ihrem Freund ihr Glas Sodawasser während eines Streites an den Kopf geworfen hatte...!

6. Dezember 1997
Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah, weil sie sich um die Bezahlung ihrer Konsumation in der Hohe von 3.50 Dollars drücken wollte.
Das Gericht sprach ihr 12'000 Dollars plus die Zahnarztkosten zu...!

 ...and the Winner is...
Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/Std. und verliess den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Strassenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 1.75 Mio. Dollars zugesprochen zuzüglich ein neues Motor Home (Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in ihrem Manual an, für den Fall, dass allfällige weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten...)...!

[Aus einem E-Mail eines Freundes vom September 2002]

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